Teilnahmebedingungen

Zulassung

Zur Teilnahme eingeladen sind berufsausübende Designer, Visuelle Gestalter, Graphic-Designer, Art-Direktoren, Typografen, Motion-Designer, Multimedia-Designer, Illustratoren, Quereinsteiger, Kunden sowie Agenturen, Design- und Grafikstudios der Visuellen Kommunikation. Die Teilnahme ist alters –, nationalitäts- und sprachunabhängig.
Juriert werden Werke, die bis zum 1. Juni des Wettbewerbsjahres realisiert und in den zwei vorangehenden Jahren in mindestens einem medialen Kanal veröffentlicht wurden. Werke zu reinen Studienzwecken werden nicht berücksichtigt. Die Werke sind für die Schweiz oder in der Schweiz erschaffen worden. Der Jury werden Einzelwerke oder Serien bis zu 5 Teilen medienunabhängig und nach den definierten Kriterien von Essence über alle Disziplinen und Kategorien vorgelegt.
Die Jury bestimmt die Shortlist (maximal ein Viertel aller Einsendungen) und wählt daraus für alle vier Kategorien Bronze, Silber und Gold. Die SGV Mitglieder wählen aus der von der Jury bestimmten Shortlist (ohne Nennung der Preisträger) online den SGV Mitgliederpreis.
Die Einreichung erfolgt in der vorgegebenen Form ausschliesslich online. Ein Abstract in einer maximalen Länge von 1000 Zeichen in deutsch oder französisch ist zwingend.
Zur Teilnahme sind alle Werke zugelassen, die aus der Eigenleistung des Teilnehmers entstanden sind oder vom Erbringer der Eigenleistung zur Einreichung beauftragt wurden.
Pro Teilnehmer können beliebig viele Werke eingereicht werden. Ein Werk kann in verschiedenen Kategorien eingegeben werden. Pro Anmeldung kann eine Kategorie gewählt werden. Erfolgte Eingaben können nicht zurückgezogen werden.

Geistiges Eigentum

Die Teilnehmenden sind selber dafür verantwortlich, dass ihre Werke vor der Einreichung die benötigten Nutzungsrechte von Dritten enthalten und als Geistiges Eigentum hinterlegt worden sind. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass die eingereichten Werke sowie Bilder und Namen der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Preisverleihung und der Publikation, aber auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von Essence verwendet und veröffentlicht werden.
Eine Verwendung des markenrechtlich geschützten Logos von Essence durch die Teilnehmenden bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Ausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Werke oder deren Inhalte, die gegen Schweizer Recht verstossen oder menschenrechtsverachtend, rassen-, geschlechts, -religions-, nationalitäts- oder persönlichkeitsdiskriminierend, verletzend oder feindlich sind. Ebenso ausgeschlossen sind Eingaben, deren Gebühren nicht fristgerecht bezahlt sind. Nicht berücksichtigt werden Eingaben, die nicht der von Essence verlangten Eingabeform entsprechen sowie Werke, die ausschliesslich zur Teilnahme an Essence realisiert und veröffentlicht wurden. Eine Rückerstattung der Eingabegebühren ist ausgeschlossen.

Einreichungen von Essence Jurymitgliedern werden nicht zugelassen.

Auszeichnungen

Die Auszeichnungen sind grundsätzlich ideeller Natur. Die Nominierten der Shortlist, die Preisträger aus den vier Kategorien (Bronze, Silber, Gold) sowie der Gewinner des SGV Mitgliederpreises werden in der Essence Print- und Online-Publikation gewürdigt.
Die Nominierten und die Preisträger sind berechtigt, das zur Verfügung gestellte Essence Preisträger-Logo zu Eigenwerbungszwecken zu verwenden.

Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden die Wettbewerbsbedingungen. Es wird keine Korrespondenz geführt.

Jury und Jurierungsverfahren

Die Jury setzt sich aus ausgewiesenen Vertretern von hochstehendem Graphic Design zusammen. Sie decken alle Kompetenzen der Essence Kategorien ab. Präsidiert wird die Jurierung jeweils vom Präsidium oder einem Vorstandsmitglied des SGV Schweizer Grafiker Verbands. Der Jurypräsident*in leitet die Jurierung ohne Stimmrecht, verfügt jedoch über den Stichentscheid. Er/sie überwacht zusammen mit der SGV Geschäftsleitung die Einhaltung der definierten Regeln. Zuhanden der Jurymitglieder wird ein Protokoll geführt. Dieses wird nicht veröffentlicht.

Die Jurymitglieder verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln:
> Sie beurteilen neutral
> Die Diskussion während der Bewertung wird vertraulich behandelt
> Mehrheitsentscheide werden von jedem Mitglied anerkannt

Die Jury bewertet die eingereichten Werke auf der Basis der festgelegten Beurteilungskriterien und bestimmt daraus die Shortlist. Sie bestimmt pro Kategorie die Gewinner von Bronze, Silber und Gold.
Aus der Shortlist wählen alle Mitglieder des SGV zusätzlich den SGV Mitgliederpreis.
Die Nominierten der Shortlist, die Gewinner aus den vier Kategorien (Bronce, Silber, Gold) und des SGV Mitgliederpreises werden an der Preisverleihung gewürdigt und bekannt gegeben.

Das Jurierungs-Verfahren wird von der Jury festgelegt. Sie gibt keine Begründungen für nicht ausgezeichnete Eingaben ab. Der Entscheid der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.